Wie hätten Sie es gerne Herr Bürgermeister?

Am 23. Februar 2012 findet eine wichtige Gemeinderatssitzung in Gänserndorf statt. Der Budgetvoranschlag 2012 soll beschlossen werden. Nur: Der Tag ist sicher, die Stunde ungewiss.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von Gänserndorf erhielten am 16. Februar 2012 die Einladung für die Gemeinderatssitzung, die – so steht es in der Einladung – vom Bürgermeister für 20.30 Uhr angesetzt wurde. Auf der amtlichen Kundmachung der Gemeinde, die vom Bürgermeister eigenhändig unterschrieben ist, wurde diese Gemeinderatssitzung für 19.00 Uhr anberaumt. Die Kundmachung ist sowohl bei der Gemeinde, als auch in der Bahnstraße und beim Kudlich-Parkplatz ausgehängt. Neben diesem Aushang befindet sich auch die an die Gemeinderäte ergangene Einladung mit den Tagesordnungspunkten. Wörtlich war am Samstag, dem 18. Februar 2012 zu lesen: „Öffentliche Kundmachung Der Voranschlag für den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag des Jahres 2012 samt Haushaltsbeschluss und Dienstpostenplan liegt in der Zeit vom 9. Februar 2012 bis 23. Februar 2012 während der Amtsstunden beim Gemeindeamt Gänserndorf zur allgemeinen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftliche Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt einbringen. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag 2012 findet am 23. Februar 2012 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, statt. Der Bürgermeister (Anm.: Originalunterschrift des Bürgermeisters) (Robert Michl, BA) Angeschlagen am: 8. Februar 2012 Abgenommen am: 24. Februar 2012“ „Ich gehe davon aus, und das dokumentiert auch die Kundmachung, dass der Bürgermeister weiß, dass Sitzungen über Budgetangelegenheiten öffentlich sein müssen“, sagt ÖVP-Fraktionssprecher Wolfgang Halwachs. „Die Frage ist jetzt nur, wie die Bürgerinnen und Bürger, fristgerecht und amtlich, Kenntnis von der Terminverschiebung dieser Gemeinderatssitzung erhalten sollen. Wir werden prüfen, ob und wenn ja welche rechtlichen Auswirkungen durch diese Termindiskrepanz gegeben sind.“